Familienstiftung

Eigentümer von Schloss Massenbach und den dazugehörigen Ländereien ist seit 1930 die Freiherr von Massenbach´sche Waldstiftung.
Die Familienstiftung hat die Aufgabe, das Stammgut der Familie zu bewirtschaften und zu erhalten.

Die Erträge aus Vermietung, Verpachtung von Landwirtschaft und Bewirtschaftung von Wald fließen in die sachgerechte Renovierung und Erhaltung der bestehenden Gebäudesubstanz und in den sukzessiven Ausbau brachliegender Gebäudeteile oder nicht genutzter Nebengebäude.

Informationen zur Familiengeschichte

„Der Ortsname Massenbach wurde erstmals im Jahr 773 im Codex des Klosters Lorsch urkundlich erwähnt. Als Familienname wird „Massenbach“ erstmals um 1160 in einem Schenkungsbuch des Hirsauer Klosters genannt. Ein „Warmund de Massenbach“ wurde als Zeuge in einem Vergleich erwähnt. Die Familie von Massenbach war mit den benachbarten Familien in vielfältiger Weise verwandtschaftlich verbunden; ihre Mitglieder unterhielten als Lehensherren in Massenbach enge Beziehungen zum Hause Württemberg und zum Hause Kurpfalz. Sie übernahm im Jahr 1531 das Patronat der Ortskirche und wirkte an der Einführung der Reformation in Massenbach mit.

Im Jahr 1556 erhielt die Familie durch Kaiser Karl V. im Rahmen der örtlichen Gerichtsbarkeit das Recht des Blutsbanns nach Maßgabe der seinerzeit geltenden „hochnotpeinlichen Malefiz-Gerichtsbarkeit“ (Strafgerichtsbarkeit). Damit wurde die Familie reichsunmittelbar und Mitglied der schwäbischen Ritterschaft im Kanton Kraichgau. Da die Herrschaft relativ klein war, musste die Familie trotz ihrer Reichsmittelbarkeit einerseits das örtliche Lehen pflegen und andererseits in fremde Dienste treten, um so ein standesgemäßes Auskommen zu finden. Bei diesen Aufgaben war sie in führenden Positionen im Bereich Verwaltung und Militär tätig.

 

Das heutige Barockschloss wurde ab 1756 in Massenbach geplant und in den Folgejahren auf den Grundmauern der alten Burg, die im 30-jährigen Krieg zerstört worden war, erbaut. Der Bau dieses Schlosses führte zur Erneuerung des Lehens mit der Kurpfalz für Georg Wilhelm Freiherr von Massenbach. Dessen Sohn Christian Freiherr von Massenbach, ein erfolgreicher Absolvent und Professor der hohen Karlsschule in Stuttgart-Solitüde, trat 1783 in den preußischen Generalstab unter Friedrich den Großen ein. Er durchlief dort eine bemerkenswerte Laufbahn und wurde mit einem säkularisierten Klostergut in Polen „Bialokosz“ für seine Verdienste belohnt. So kam ein Teil dieser süddeutschen Familie nach Preußen und später in die sogenannte „Provinz Posen“.

 

Mit der Aufhebung des „Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“ im Jahr 1806 wurde auch die vormals reichsunmittelbare Familie Massenbach mediatisiert, d.h. sie verlor die Reichsunmittelbarkeit und wurde Untertan der Württembergischen Krone; die schwäbische Ritterschaft mit dem Ritterkanton Kraichgau endete.

In der Folgezeit wurden die Vorrechte des Adels und insbesondere 1874 in Württemberg das Lehensrecht aufgehoben und schrittweise auf die württembergischen Behörden übertragen. Diese Entwicklung berührte auch die Familie von Massenbach. Der Besitz am Ort Massenbach blieb jedoch als „Fideikomiss“ erhalten. Es war ein gebundenes Vermögen, das weder geteilt, belastet oder veräußert werden konnte. Nach dem Ersten Weltkrieg bestimmte die Weimarer Reichsverfassung von 1919 u.a., dass die Fideikommisse aufzulösen seien. Das württembergische Fideikommissauflösungsgesetz von 1930 bestimmte u.a. daß Waldstiftungen zu bilden sind, um eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Wälder zu vermeiden, so auch in Massenbach. Im Jahr 1930 entschied sich die Familie von Massenbach zur Gründung der Freiherr von Massenbach’schen Waldstiftung“, um das historische Stammgut ungeteilt für die Familie zu erhalten.